Katheterablation: Patienten haben Anspruch auf Zweitmeinung
Düsseldorf - Wenn Medikamente nicht mehr ausreichen, um Vorhofflimmern wirksam zu therapieren, kommt für viele Patienten ein kathetergestützter Eingriff infrage, bei dem kleine Areale des Herzmuskels verödet werden. Nun wurde das Recht von Erkrankten gestärkt, sich eine qualifizierte Zweitmeinung zu dieser Behandlung einzuholen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt in einer Mitteilung diesen Schritt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bekannt gegeben, dass Patienten, die eine elektive (also planbare) Katheterablation am Herzen erhalten sollen, grundsätzlich Anspruch auf das Einholen einer qualifizierten Zweitmeinung haben. Diese Regelung soll künftig auch auf andere Eingriffe wie Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen ausgedehnt werden. Die DGK und ihre Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) haben diese Vorgehensweise ausdrücklich befürwortet.
Zahl der Patienten nimmt zu
Die DGK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Einholen einer Zweitmeinung auch heute schon der gelebten Praxis entspricht – im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der Patienten und auch einer vertrauensvollen und gründlichen Aufklärung. Die Anzahl der durchgeführten Vorhofflimmer-Ablationen in Deutschland habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das liege zum einen an demografischen Veränderungen: So nimmt die Anzahl von Betroffenen in dem Alter, in dem Vorhofflimmern häufiger auftritt, zu. Zum anderen gibt es aufgrund der vorliegenden aktuellen Studiendaten gute Gründe, eine Katheterablation frühzeitiger durchzuführen und die medikamentöse Therapie nicht zu lange zu verfolgen, wenn sie nicht ausreichend wirksam ist.
Die DGK und die AGEP regen an, ein Register von Medizinern zu erstellen, die über eine hinlängliche Expertise verfügen, damit Patienten einfach zu einem Ansprechpartner für eine Zweitmeinung kommen. (red)
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