© H_Ko - stock.adobe.com

Ergebnisse der KonCanG-Erhebung 2025

Cannabis in Deutschland: Update nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

Mit dem Cannabisgesetz (CanG), bestehend aus Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, wurden Besitz, Eigenanbau und gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis für Erwachsene geregelt. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, wie sich die Zugangswege und Wahrnehmungen der Konsumierenden seit dem CanG verändert haben und welche praktischen und politischen Implikationen sich daraus ergeben.

Mit dem Cannabisgesetz (CanG), bestehend aus Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, werden Besitz, Eigenanbau und gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis für Erwachsene geregelt. Erwachsene dürfen bis zu 25g Cannabis mitführen, bis zu 50g zu Hause lagern und bis zu drei Pflanzen pro Person besitzen. Seit 1.7.2024 wurden 866 Anträge für Anbauvereinigungen gestellt, von denen bisher 430 genehmigt wurden.1 Zudem wurde der Zugang zu medizinischem Cannabis durch das MedCanG erheblich erleichtert, da Verordnungen nun nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht unterliegen.2

Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top