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49. Jahrestagung der ÖGP

Nichtinvasive Beatmung im akuten Setting und die neue S3-Leitlinie

Im Rahmen der Jahrestagung 2025 der ÖGP in Linz wurde der Einsatz der nichtinvasiven Beatmung (NIV) in unterschiedlichen Settings präsentiert. Weiters wurden die Neuerungen der aktuellen S3-Leitlinie „Invasive Beatmung und Einsatz extrakorporaler Verfahren bei akuter respiratorischer Insuffizienz“ vorgestellt.

Bei der akuten respiratorischen Insuffizienz (ARI) werden Typ 1 (hypoxämisch) und Typ 2 (hyperkapnisch) unterschieden. Die Anwendung einer nichtinvasiven Beatmung (NIV) bei der ARI Typ 2 stellt, nach Ausschluss der Kontraindikationen (Tab.1), eine klassische Indikation für eine nichtinvasive Beatmung (NIV) im akuten Setting dar. Vor allem im Rahmen einer akut exazerbierten COPD (AECOPD) konnten mehrere Studien zeigen, dass es durch die Anwendung einer NIV sowohl zu einer Reduktion der Mortalität durch Beatmungs-assoziierte Lungenentzündung (VAP) als auch zur Verkürzung von ICU- und Krankenhausaufenthalten kommt. Anhand eines Fallbeispiels wurde nochmals hervorgehoben, dass die Anwendung einer NIV auch bei hyperkapnisch bedingtem Koma oder schwerer respiratorischer Azidose erfolgen kann. Beides ist aktuell eine relative Kontraindikation, kann aber in erfahrenen Teams durchaus zu einem NIV-Erfolg führen und Patient:innen eine Intubation mit evtl. anschließendem prolongiertem oder sogar erfolglosem Weaning ersparen. Dies ist vor allem durch die physiologischen Effekte bei Anwendung einer NIV zu erklären.

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