Systematische Fehlcodierung im e-Health Codierservice
Autor:innen im Namen der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie:
Univ.-Doz. Dr. Verena Niederberger-Leppin
Cand.med. Christin Hillner, BSc
Dr. Alexander Nahler
Priv.-Doz. Dr. Claudia Lill
Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Luxenberger
Korrespondierende Autorin:
Univ.-Doz. Dr. Verena Niederberger-Leppin
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Seit 1. Juli 2026 müssen Diagnosen ICD-10-codiert übermittelt werden. Der Weg dorthin führt in vielen Ordinationsprogrammen ausschließlich über das e-Health Codierservice. Bei einer Überprüfung anhand der 5119 HNO-Begriffe des ICD-10-Thesaurus bot es nur zu 39,7% einen Vorschlag an; 11,9% der angebotenen Begriffe tragen einen Code, der die Diagnose nicht abbildet. Jede achte Codierung schreibt damit eine Diagnose in die Akte, die niemand gestellt hat.
Keypoints
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Seit 1.7.2026 sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Österreich gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen als ICD-10-Code über die Ordinationssoftware an die Krankenkassen zu übermitteln.
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Jede fehlerhafte Zuordnung trägt eine falsche Diagnose in die Patientenakte ein.
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Ob der Code die gestellte Diagnose tatsächlich bezeichnet, ließe sich nur durch Nachschlagen jedes einzelnen Codes prüfen.
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Wir prüften, ob das Codierservice die zugesicherte Richtigkeit erreicht, und untersuchen die Fähigkeit des Systems, die von Ärztinnen und Ärzten gestellten Diagnosen korrekt in ICD-10 abzubilden.
SNOMED CT, e-Health Codierservice und ICD-10: Voraussetzung und aktuelle Gesetzeslage
Seit 1. Juli 2026 sind Österreichs niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen codiert ans Ministerium zu übermitteln.1,2 Das Gesetz schreibt dafür die Klassifikation ICD-10 in der Version des Sozialministeriums vor.1 Als Werkzeug zur Erfüllung dieser Pflicht stellt das Ministerium gemeinsam mit der ELGA GmbH allerdings kein ICD-10-Eingabesystem bereit, sondern das e-Health Codierservice, das auf der klinischen Terminologie SNOMED CT aufbaut:3,4 Der Arzt gibt Freitext ein, wählt einen der angezeigten SNOMED-CT-Begriffe, und das Service liefert den zugeordneten ICD-10-Code, der in der Patientenakte gespeichert und an die Sozialversicherung übermittelt wird. Bei mehr als der Hälfte der österreichischen Kassenärztinnen und Kassenärzte ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verpflichtung ausschließlich dieser Weg umgesetzt; eine direkte Eingabe des ICD-10-Codes ist dort nicht möglich.5,6 Die gesetzliche Pflicht zur ICD-10-Codierung lässt sich für sie nur über den Umweg SNOMED CT erfüllen.
Zusicherung von e-Health Codierservice und Ministerium
Die Richtigkeit dieser Überleitung von SNOMED CT auf die ICD-10 ist dabei nicht lediglich eine wünschenswerte Eigenschaft, sondern eine absolute Notwendigkeit: Der gelieferte ICD-10-Code wird als Diagnose in der Patientenakte gespeichert und an die Sozialversicherung übermittelt; jede fehlerhafte Zuordnung trägt eine falsche Diagnose in die Patientenakte ein. Erkennen lässt sich das für die Ärztin oder den Arzt nicht ohne Weiteres: In der Akte erscheinen der gewählte SNOMED-CT-Begriff und die Nummer des zugeordneten ICD-10-Codes, nicht aber die amtliche Bezeichnung des Codes, also für welche Erkrankung dieser steht. Ob der Code die gestellte Diagnose tatsächlich bezeichnet, ließe sich nur durch Nachschlagen jedes einzelnen Codes prüfen. Die ELGA GmbH sichert die Richtigkeit auf der Website des Codierservice ausdrücklich zu: Angezeigt würden ausschließlich qualitätsgesicherte Fachbegriffe, und diese seien „automatisch mit dem jeweils korrekten ICD-10-Code verknüpft“.3,7
Ziel dieser Arbeit
In dieser Arbeit prüfen wir, ob das Codierservice die zugesicherte Richtigkeit erreicht, und untersuchen die Fähigkeit des Systems, die von Ärztinnen und Ärzten gestellten Diagnosen korrekt in ICD-10 abzubilden. Dazu haben wir sämtliche 5119 HNO-relevanten Suchbegriffe des amtlichen alphabetischen Verzeichnisses der ICD-10 BMASGPK 20268 über die Schnittstelle des Codierservice abgefragt und die Antworten mit den amtlichen Zuordnungen verglichen. Ausgewertet werden die Abdeckung des Fachvokabulars sowie die inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Verknüpfungen; auffällige Fälle wurden nach automatisierter Vorprüfung einzeln fachärztlich beurteilt. Als Praxismaßstab dient zusätzlich eine etablierte Liste gebräuchlicher HNO-Diagnosen.
Methoden und Ergebnisse
Abfrage des Codierservices mit den Begriffen des HNO-ICD-10-Thesaurus
Prüfobjekt war das e-Health Codierservice der ELGA GmbH, abgefragt über den öffentlichen Endpunkt https://codierservice.ehealth.gv.at/csproxy/index.php/api/v2/fhir/v5/conceptmap . Es handelt sich um denselben Dienst, den die Praxissoftware zur Pflichtcodierung verwendet.
Eingabemenge waren die 5119 Diagnosebezeichnungen des amtlichen alphabetischen Verzeichnisses der ICD-10 BMASGPK 2026, die den 538 als HNO-relevant festgelegten ICD-10-Codes zugeordnet sind (Kapitelbereiche H60–H95, J00–J39, C00–C14, C30–C32, D14, Q16–Q18, Q30–Q31, R04–R07, R43, R47 und R49). Diese 5119 Begriffe sind eine Teilmenge der 91344 Bezeichnungen des Verzeichnisses; die amtlichen Bezeichnungen aller 538 Codes sind darin enthalten.
Zwischen 6. und 11. Juli 2026 wurde jeder der 5119 Begriffe einzeln an die Schnittstelle „findDiagnoses“ gesendet, die je Anfrage eine Vorschlagsliste aus Anzeigetext und Element-ID zurückgibt; für jede Element-ID wurde der zugeordnete ICD-10-Code in einem zweiten Aufruf („getCodeByElementId“) abgefragt, bei Vorschlägen mit dem „Flag noMap“ in einem eigenen Nachlauf. Alle Anfragen wurden mit „HTTP-Status 200“ beantwortet. Die Listenlänge reichte von null bis 50 Einträgen; bezogen auf die Begriffe mit Vorschlag lag sie im Mittel bei 4,14, im Median bei 2.
Der e-Health-Codierservice liefert zu 39,7% der HNO-ICD-10-Thesaurus-Begriffe einen Vorschlag und zu 37,8% einen HNO-ICD-10-Code
Das Codierservice lieferte zu 2034 der 5119 Begriffe (39,7%) mindestens einen, zu 3085 (60,3%) keinen Vorschlag (Abb.1). Die 2034 Begriffe mit Vorschlag verteilten sich wie folgt (alle Anteile sind auf die 5119 abgefragten Begriffe bezogen):
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in 551 Fällen (10,8%) mindestens einen wortgleichen Vorschlag mit HNO-ICD-10-Code
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in 1386 Fällen (27,1%) einen Ersatzbegriff mit HNO-ICD-10-Code
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In 97 Fällen (1,9%) enthielt die Antwort ausschließlich Begriffe mit einem ICD-10-Code außerhalb der HNO-ICD-10-Codes.
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Die Zuordnung jedes Begriffs zu einer Kategorie erfolgte allein über den zurückgegebenen ICD-10-Code.
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Der Abgleich der Sollcodes des Verzeichnisses mit den zurückgegebenen Codes ergab, dass der amtliche Code in 3353 Fällen (65,5%) nicht unter den Vorschlägen war.
Überprüfung der Praxisrelevanz an einer Liste real verwendeter häufiger Diagnosen
Um zu untersuchen, ob die mangelhafte Abgleichung klinisch relevante Diagnosen betrifft, wurde eine bei Wiener HNO-Kassenärztinnen und -ärzten gebräuchliche Liste von 289 Diagnosebezeichnungen herangezogen (die „Kürzelliste“), die die Fachgruppe HNO Wien im November 2025 über die Ärztekammer an die ELGA GmbH übermittelt hatte; der Eingang wurde bestätigt, die Aufnahme in SNOMED nicht oder nur zum Teil umgesetzt. Die Liste wurde unverändert verwendet. Die Erstautorin sendete am 17.Juli 2026 jeden Begriff direkt am Ordinationscomputer an das Codierservice und prüfte, ob er erkannt und mit einem ICD-10-Code versehen wurde.
Für 225 der 289 Begriffe (77,9%) lieferte die wörtliche Eingabe keinen wortgleichen Vorschlag. Nicht erkannt werden dabei Alltagsdiagnosen wie Septumdeviation, Polyposis nasi, Seitenstrangangina und Nikotinabusus, und für einzelne Diagnosen, wie zum Beispiel das Gehörgangscholesteatom, fehlt jeder Begriff. Der Abdeckungsmangel betrifft nicht Randbegriffe, sondern den alltäglichen praxisrelevanten Wortschatz der HNO: Die meisten klinisch etablierten Bezeichnungen müssen zum Zweck der Codierung über das e-Health Codierservice umformuliert werden.9,10
Der zugewiesene ICD-10-Code ist fix mit dem SNOMED-Begriff verknüpft und für Ärztin und Arzt nicht korrigierbar
Abbildung 2 zeigt den Weg von der Eingabe der Diagnose durch die Ärztin/den Arzt bis zum zugewiesenen ICD-10-Code oder zur Freitextdiagnose sowie Beispiele für die Rückgabe des e-Health Codierservice nach Diagnoseeingabe.
Abb. 2: Auf einen eingegebenen Begriff liefert das Codierservice einen wortidenten Diagnosevorschlag (10,8%), einen oder mehrere Alternativvorschläge (29,0%) oder keinen Vorschlag (60,3%). Wird ein Vorschlag ausgewählt, wird der damit verknüpfte ICD-10-Code übernommen. Der Code erscheint nur numerisch, ist mit dem SNOMED-Begriff fix verknüpft und nicht korrigierbar. Wird kein Vorschlag ausgewählt oder liefert der Dienst keinen, bleibt die Eingabe Freitext ohne ICD-10-Code.
11,9% der zurückgegebenen Anzeigetexte sind mit einem ICD-10-Code verknüpft, der die benannte Diagnose nicht abbildet
Über alle Abfragen gab das Codierservice Anzeigetexte mehrfach zurück; nach Entfernen der Doppelungen verblieben 3124 eindeutige Anzeigetexte. Von diesen standen 650 wörtlich im amtlichen Verzeichnis, 2474 waren SNOMED-eigene Begriffe ohne Eintrag im Verzeichnis. Für beide Gruppen wurde geprüft, ob der zugewiesene ICD-10-Code die im Anzeigetext benannte Diagnose abbildet (Abb.3).
Abb. 3: Fehlzuordnungen des SNOMED-Codierservice. A: Fehlerrate je Prüfweg. B: Verteilung der 323 Fehlzuordnungen SNOMED-eigener Begriffe auf 14 Fehlertypen
Bei den wortgleichen Begriffen erfolgte der Abgleich gegen den im Verzeichnis hinterlegten Code, bei den SNOMED-eigenen Begriffen in einem vierstufigen Verfahren aus Abgleich gegen das alphabetische Verzeichnis, zweistufiger maschineller Vorprüfung, unabhängiger fachärztlicher Durchsicht durch die Erstautorin sowie fachärztlicher Validierung durch vier von der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie (ÖGHNO) bestimmte Gutachter. Die maschinelle Vorprüfung erfolgte zweistufig mit den Sprachmodellen Claude Sonnet 5 und Claude Opus 4.8 der Firma Anthropic. Sie diente ausschließlich der Vorsortierung: Jede Zuordnung wurde dahin gehend markiert, ob der zugewiesene Code die im Anzeigetext benannte Diagnose plausibel abbildet. Die dabei vorgeschlagenen Zielcodes wurden in einem eigenen Arbeitsschritt gegen den amtlichen Katalog ICD-10 BMASGPK 20265 abgeglichen; Vorschläge ohne Entsprechung im Katalog, überwiegend Codes der amerikanischen ICD-10-CM, wurden verworfen. Nur die verbliebenen auffälligen Zuordnungen gingen in die fachärztliche Beurteilung. Die Bewertung als Fehlzuordnung erfolgte in keinem Fall maschinell, sondern ausschließlich durch die fachärztliche Durchsicht und die Gutachter. Da nur die als auffällig markierten Zuordnungen fachärztlich beurteilt wurden, stellt die berichtete Fehlerzahl eine Untergrenze dar. Prüfverfahren und Bewertungskriterien wurden mit der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie abgestimmt. Die Gesellschaft hat die vorliegende Analyse geprüft und die Richtigkeit der fachlichen Bewertung der Zuordnungen mit Vorstandsbeschluss vom27.Juli 2026 bestätigt.
Bei 48 der 650 wortgleichen Begriffe (7,4%) wich der zugewiesene Code vom Verzeichnis ab (Abb.3, A). Bei den SNOMED-eigenen Begriffen bildete der Code in 323 von 2474 Fällen (13,1%) die Diagnose nicht ab. Bezogen auf die 3124 eindeutigen Anzeigetexte, die der Dienst über alle Abfragen hinweg zurückgab, ergaben sich 371 Fehlzuordnungen (11,9%). Die 323 Fehlzuordnungen der SNOMED-eigenen Begriffe verteilten sich auf 14 Fehlertypen (Abb.3, B).
Diskussion
Seit 1.Juli 2026 sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Österreich gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen als ICD-10-Code über die Ordinationssoftware an die Krankenkassen zu übermitteln.1 Das Ministerium hat dafür den Weg über das e-Health Codierservice empfohlen,2 zugleich stellt es fest, der Service zeige ausschließlich qualitätsgesicherte Fachbegriffe und verknüpfe diese automatisch mit dem korrekten ICD-10-Code.3 Bei mehr als der Hälfte der Kassenärztinnen und Kassenärzte ist er daraufhin als einzige Codiermöglichkeit implementiert,6 die Ärzteschaft ist darauf angewiesen. Auch dort, wo die Software eine direkte Eingabe des ICD-10-Codes zusätzlich zum Weg über das e-Health Codierservice zulässt, bleibt die Fehlerquelle bestehen: Wird die Diagnose über das Codierservice erfasst, gilt auch dort die hier gemessene Fehlerquote von 11,9%.
Ein ICD-10-Code ist keine bloße Buchstaben-Zahlen-Kombination, sondern gleichbedeutend mit einer Diagnose, die unmittelbar in den Akt gelangt. Falsche Verknüpfungen führen daher automatisiert und systemisch zu falschen Diagnosen in den Patientenakten. Aus der Zusicherung des Betreibers erwächst eine schwerwiegende Verpflichtung: Nutzbarkeit und Richtigkeit der Umwandlung müssen gewährleistet sein.
Die vorliegende Arbeit zeigt, dass beides großumfänglich nicht erfüllt ist. 11,9% der vom Dienst angebotenen Diagnosebegriffe sind mit einem unzutreffenden Code verknüpft. Österreichweit gelangen damit systematisch falsche Diagnosen in die Akten, ohne dass die Ärztinnen und Ärzte dies verhindern können. Betroffen sind häufige Begriffe wie Schnupfen ebenso wie schwerwiegende Diagnosen, etwa Tumorerkrankungen.
Auch das Versprechen der Erleichterung2 wird nicht erfüllt: Die meisten Diagnosen sind mangels Abdeckung gar nicht abbildbar. Da SNOMED CT im Unterschied zu ICD-10 nicht als geschlossenes, durchsuchbares Verzeichnis vorliegt, muss über wechselnde Formulierungen erprobt werden, unter welchem Begriff eine Diagnose hinterlegt ist; unpassende Treffer verlängern die Suche. De facto zwingt dies dazu, auf wenige allumfassende Diagnosen auszuweichen, etwa auf „Ohrproblem“ für sämtliche Ohrerkrankungen und Hörstörungen. Die gesetzliche Verpflichtung ist damit formal erfüllt, ihr Zweck verfehlt.
Der Konflikt, in dem der Betreiber steht, zeigt sich auf seiner Homepage: Das BMASGPK beschreibt das Codierservice als Angebot im Pilotbetrieb, das die Codiertätigkeit erleichtern soll,2 und fordert zu Rückmeldungen auf, ausdrücklich auch zu unzutreffendem Mapping auf ICD-10.3,11 Damit wird die Validierung eines bereits verpflichtend eingesetzten Systems auf die Ärzteschaft verlagert. Dieser Weg ist weder legitim noch kann er funktionieren: Die Rückmeldung falsch zugewiesener Codes setzt deren Erkennbarkeit voraus. Die Codebedeutung wird den Anwenderinnen und Anwendern jedoch nicht angezeigt.
Eine belastbare Validierung müsste anders angelegt sein: systematische Prüfung des gesamten fachspezifischen Begriffsbestands von SNOMED CT gegen das ICD-10-Verzeichnis und den zugehörigen Thesaurus,8 und zwar durch Fachärztinnen und Fachärzte der jeweiligen Sonderfächer, die dafür allein qualifiziert sind, mit dokumentierten Prüfkriterien und ausgewiesener Fehlerquote. Sie ist vor der verpflichtenden Einführung durchzuführen und außerordentlich aufwendig.
Damit bleibt die Frage, was mit der Implementierung von SNOMED CT bezweckt wird. SNOMED CT ist eine klinische Referenzterminologie,12,13 entstanden als pathologiespezifische Nomenklatur, nicht als Abrechnungs- oder Statistikklassifikation; die Umwandlung in die ICD-10 ist daher keine triviale Aufgabe. Möglicherweise wird angenommen, SNOMED CT werde EU-weit zum Standard; ob es verpflichtend wird, ist jedoch offen. Die Durchführungsrechtsakte zur Datennormierung sind nicht erlassen, die Frist läuft bis 26.März 2027.14 Vorgeschrieben ist der Codierungsweg über SNOMED CT in Österreich aktuell nicht: Die Rechtsgrundlage nennt ausschließlich die ICD in der vom Ministerium herausgegebenen Fassung.2
Für die Verschlüsselung einer Diagnose nach ICD-10 bringt der Umweg somit keinen erkennbaren Mehrwert: Er ersetzt eine fachärztlich validierte Zuordnung durch eine unvalidierte, fügt eine Fehlerquelle hinzu, wo zuvor keine war, und zwingt die Ärzteschaft zur Arbeit mit einem System, das systematisch Falschdiagnosen in die Akten schreibt, ohne dass sie dies verhindern kann.
Offenlegung:
Univ.-Doz.Dr. Verena Niederberger-Leppin, Univ.-Doz. Dr. Claudia Lill und Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Luxenberger sind Mitglieder des Vorstands der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und Koautor:innen dieser Arbeit. Der Beschluss über die fachliche Bestätigung erfolgte durch das Gremium.
Danksagung:
Die Autorinnen und Autoren danken MR Dr. Wilhelm Streinzer für die fachärztliche Begutachtung der Fehlerliste.
Literatur:
1 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG), BGBl. Nr. 745/1996 idF BGBl. I Nr. 116/2025; Gesundheitsdokumentationsverordnung (GD-VO), BGBl. II Nr. 367/2024 idF BGBl. II Nr. 4/2026 2 BMASGPK: Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation. www.sozialministerium.gv.at ; Stand 7.5.2026; zuletzt aufgerufen am 18.7.2026 3 e-Health Codierservice: Funktionsweise & FAQ. https://codierservice.ehealth.gv.at/funktionsweise/ ; zuletzt aufgerufen am 12.7.2026 4 SNOMED NRC Austria (ELGA GmbH): Austria SNOMED CT Extension, Release Notes. dev.elga.gv.at; uletzt abgerufen am 12.7.2026 5 CompuGroup Medical (CGM): Arztsoftware in Österreich. www.cgm.com/aut_de/produkte/arztpraxis.html ; zuletzt aufgerufen am 18.7.2026 6 CompuGroup Medical (CGM): Automatisierte Diagnoseerfassung. www.cgm.com/aut_de/lp/automatisierte-diagnoseerfassung.html ; zuletzt aufgerufen am 21.7.2026 7 Niedenzu S: Ärztliche Diagnose: Alltagssprache strukturieren. Österreichische Ärztezeitung Nr. 9, 10.5.2025; https://aerztezeitung.at/2025/oaz-artikel/politik/serie-e-health-und-digitale-medizin-aerztliche-diagnose-alltagssprache-strukturieren/ ; zuletzt aufgerufen am 27.7.2026 8 BMASGPK: Diagnoseschlüssel ICD-10 BMASGPK 2026, Systematisches Verzeichnis und Alphabetisches Verzeichnis. www.sozialministerium.gv.at (LKF-Modell 2026, Kataloge) 9 BfArM: Deutsche Übersetzungen von SNOMED-CT-Konzepten. www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Terminologien/SNOMED-CT/Uebersetzung ; zuletzt augerufen am 12.7.2026 10 SNOMED International: SNOMED CT, D-A-CH-Übersetzungsrichtlinie der German Translation Group. https://confluence.ihtsdotools.org ; zuletzt augerufen am 12.7.2026 11 e-Health Codierservice: Feedback. https://codierservice.ehealth.gv.at/feedback/ ; zuletzt aufgerufen am 18.7.2026 12 Cornet R, de Keizer N: Forty years of SNOMED: a literature review. BMC Med Inform Decis Mak 2008; 8(1): S2 13 Bodenreider O et al.: Recent developments in clinical terminologies — SNOMED CT, LOINC, and RxNorm. Yearb Med Inform 2018; 27(1): 129-39 14 Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847. ABl. L, 2025/327, 5.3.2025
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